Wie veranstalte ich eine Pressekonferenz?

Die Landespressekonferenz (LPK) möchte als Arbeitsgemeinschaft der in Wiesbaden akkreditierten Journalistinnen und Journalisten für breitestmögliche Öffentlichkeit sorgen, wenn es um Themen mit  landespolitischem Kontext geht. Daher stellt die LPK ihren Medienraum im Landtag für Pressekonferenzen zur Verfügung. 

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Terminanfragen 

Grundsätzliche oder konkrete Anfragen – bspw. das Vorab-Blocken bestimmter Termine, das Anmelden von Pressekonferenzen oder Hintergrundgesprächen usw. – richten Sie bitte stets per E-Mail an folgende Adresse:
[email protected]

Der Vorstand wird Ihre Anfrage prüfen und sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Der Termin gilt erst als fest vereinbart, wenn Sie ein Feedback des Vorstands erhalten haben.

Regeln und Regularien

Für Pressekonferenzen gelten bestimmte Regeln, die nachfolgend beschrieben sind:

  1. Die Landespressekonferenz (LPK) verfügt im Landtag über einen Raum für Pressekonferenzen, den Medienraum. Der Raum besteht aus einem Podium mit bis zu 6 Sitzplätzen und circa 40 Sitzplätzen für Journalisten und Journalistinnen bzw. Zuhörer und Zuhörerinnen. Ausgestattet ist der Raum mit einem Beamer (VGA-Anschluss) und Leinwand (Stand Februar 2020), wird jedoch derzeit umfassend umgebaut und modernisiert. Pressekonferenzen werden – sofern nicht anders vereinbart – mitgeschnitten. Die Raumbezeichnung lautet "Medienraum des Hessischen Landtags" (in Ausnahmefällen: Raum 307W).
  2. Die Landespressekonferenz lädt interessierte Institutionen regelmäßig ein, im Raum der LPK Pressekonferenzen zu veranstalten. Veranstalter von Pressekonferenzen sind u. a. die Fraktionen der im Landtag vertretenen Parteien, deren Landesverbände, Ministerien und Behörden der hessischen Landesregierung. Außerdem gibt die LPK anderen Verbänden, Vereinen und Organisationen aus Wirtschaft und Gesellschaft die Gelegenheit, Pressekonferenzen nach Absprache zu veranstalten. Der LPK-Vorstand behält sich dabei vor, Anfragen abzulehnen. Die Themen der Pressekonferenzen müssen einen landespolitischen Bezug haben. Über Ausnahmen befindet der Vorstand.
  3. Institutionen, die eine Pressekonferenz im Medienraum der Landespressekonferenz veranstalten wollen, müssen zunächst mit dem Vorstand Thema und Zeitpunkt abstimmen (siehe oben). Wer Ansprechpartner im Vorstand ist, ergibt sich aus der Mitgliederliste. Die Einladungen an die Journalisten und Journalistinnen organisiert die Institution, die die Pressekonferenz veranstalten möchte. Wenn nötig, kann sie dabei auf die aufgeführten (E-Mail-)Adressen der LPK-Mitglieder zurückgreifen.  Aus der Einladung müssen das Thema der Pressekonferenz, die Referenten auf dem Podium, die LPK-Raumnummer (meist: "Medienraum des Hessischen Landtags") und der Zeitpunkt ersichtlich sein.
  4. Im Regelfall soll eine Pressekonferenz nicht länger als 60 Minuten dauern (einschließlich Zeit für O-Töne). In Abstimmung mit dem LPK-Vorstand kann auch ein längerer Zeitraum vereinbart werden. Die Moderation einer Pressekonferenz übernimmt im Regelfall der Veranstalter. In Ausnahmefällen kann auch ein Vertreter der LPK die Moderation übernehmen.
  5. Teilnehmende mit Fragerecht in der Pressekonferenz:
    - Mitglieder der Landespressekonferenz Hessen
    - Journalisten und Journalistinnen von Medien, die in der LPK bereits vertreten sind
    - Mitglieder anderer Landespressekonferenzen und der Bundespressekonferenz
    Journalisten und Journalistinnen, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen sich beim LPK-Vorstand anmelden. Dabei müssen sie den Nachweis erbringen, dass sie journalistisch tätig sind.
  6. Zuhörende ohne Fragerecht können sein:
    -        Pressesprecher und Pressesprecherinnen
    -        Fraktionsmitarbeiter und Fraktionsmitarbeiterinnen
    -        Mitarbeitende der Personen auf dem Podium
    -        Gäste (nur nach vorheriger Anmeldung per Telefon oder E-Mail beim LPK-Vorstand)
  7. Abgeordnete oder Minister sind als Zuhörer nicht zugelassen. Personen, die bereits Hausverbot im Landtag haben oder gegen LPK-Regeln verstoßen haben, können nicht teilnehmen.
  8. Im LPK-Raum stehen die Tischreihen in erster Linie den teilnehmenden Journalisten und Journalistinnen zur Verfügung, die mitschreiben müssen. Nur wenn Plätze frei bleiben, können andere Teilnehmende sie einnehmen. Die Plätze an den Tischen müssen auf Verlangen freigemacht werden. Für Zuhörende und Mitarbeitende aus den veranstaltenden Institutionen stehen an der Seite und im hinteren Teil des Raumes Sitzplätze zur Verfügung.
  9. Die LPK übernimmt keine Garantie dafür, dass Pressekonferenzen tatsächlich von Journalistinnen und Journalisten besucht werden. Das hängt von der Attraktivität des Themas und der allgemeinen Themenlage ab. Der Vorstand rät ggf. von einer Pressekonferenz ab, wenn Zeitpunkt oder Thema nicht passen. Der LPK-Vorstand sorgt aber dafür, dass während der vereinbarten Pressekonferenz im LPK-Raum nach Möglichkeit zeitlich keine andere Pressekonferenz stattfindet.
  10. Die Inhalte der Pressekonferenzen erfolgen:
    -        "Unter 1": zur beliebigen Verwendung oder
    -        "Unter 2": zur Verwertung ohne Quelle und ohne Nennung des Auskunftgebenden oder
    -        "Unter 3": vertraulich
    Wird vorab keine Erklärung abgegeben, so gilt das Material als beliebig verwendbar.